Rechtsprechung
LSG Bayern, 28.05.2013 - L 11 AS 279/13 ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Keine Aussetzung der Vollstreckung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, wenn die Beschwerde gegen die Entscheidung des SG nicht zulässig ist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 22.04.2013 - S 13 AS 303/13
- LSG Bayern, 28.05.2013 - L 11 AS 279/13 ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R
Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2013 - L 11 AS 279/13
Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG bzw § 175 Satz SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen bzw. Beschwerden in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.Dabei können die Erfolgsaussichten der Beschwerde ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).
Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).
- BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B
Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der …
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2013 - L 11 AS 279/13
Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles, die vom Vollstreckungsschuldner glaubhaft vorzutragen sind (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1). - BSG, 06.05.1960 - 11 RV 92/60
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2013 - L 11 AS 279/13
Dabei können die Erfolgsaussichten der Beschwerde ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).